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wir über uns

wenn es drauf ankommt können Sie auf uns zählen

Die Basellandschaftliche Pferde- und Viehversicherung ist die führende Pferdeversicherung der Nordwestschweiz. Rund 2’000 Tiere sind bei uns versichert. Bei uns können Sie ihr Sport-, Freizeitpferd, Fohlen oder Liebhaber-Pony versichern. Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Preismodelle und Versicherungsmöglichkeiten.

Die Basellandschaftliche Pferde- und Viehversicherung gegründet 1893, steht seit 125 Jahren im Dienste unserer Mitglieder. Bis heute arbeiten wir auf genossenschaftlicher Basis, was Ihnen als Versicherungsnehmer unter anderem folgende Vorteile bringt:

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Günstige Prämienansätze und Rabatte ab dem 1ten Versicherungsjahr

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Entschädigung im Todesfall (Krankheit, Unfall od. Alter) zu 80% der Versicherungssumme

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Anträge auf OP-Kostenbeteiligung möglich ohne Prämienzuschlag

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kein Prämienzuschlag für Wettbewerbsaktivitäten
(Springen, Dressurreiten, Eventing, Reining etc.)

AUFNAHME IN DIE VERSICHERUNG

Aufgenommen in die Versicherung werden Pferde ab Geburt bis zum 12. Lebensjahr. Unter „Antragsformular“ finden Sie das Antragsformular und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Tarife.  Der Antrag ist von Ihrem Tierarzt auszufüllen und von Ihm und Ihnen unterschrieben an die Versicherung zurück zu senden. Gerne erstellen wir Ihnen auch eine individuelle Offerte.

WAS TUN IM SCHADENFALL?

Einen Schadenfall können Sie uns mittels untenstehendem Button, per Email oder Postweg mitteilen. Es ist in jedem Fall ein Tierärztliches Zeugnis beizulegen. Auch für Pferde die als Nutztiere angemeldet sind. 

FAQ

DIE WICHTIGSTEN FRAGEN FÜR SIE ZUSAMMENGEFASST

Welche Tiere können versichert werden?

Pferd, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel

WELCHE RISIKEN KÖNNEN VERSICHERT WERDEN?

Todesfall infolge Krankheit oder Unfall s. AVGB

Wie melde ich mein Pferd an?

1) Pferd vom Tierarzt untersuchen lassen.
2) Antrag/Versicherungsverbal ist vom Tierarzt auszufüllen, zu unterschreiben und zu stempeln.
3) Formular inkl. Unterschrift des Antragstellers an die Geschäftsstelle senden (Post od. Mail)

Formulare finden Sie als PDF zum Download auf unserer Webseite, bei Ihrem Tierarzt oder können bei der Geschäftsstelle per Mail info@blpv.ch bestellt werden.

Ab wann ist mein Pferd versichert?

• Sobald die nötigen Unterlagen eingegangen sind, diese geprüft und als korrekt befunden wurden ist das Pferd für akute Fälle provisorisch versichert.

• Mit Erhalt des von der Verwaltung genehmigten Verbals und der Begleichung der erhaltenen Prämienrechnung ist das Pferd definitiv versichert.

BIS ZU WELCHER SUMME KANN ICH MEIN PFERD VERSICHERN?

ab CHF 500.- bis CHF 35’000.-
Die Versicherungssumme sollte dem Marktwert des Pferdes entsprechen.

AB WELCHER VERSICHERUNGSSUMME WERDEN FÜR DIE AUFNAHME RÖNTGENBILDER BENÖTIGT?

ab dem Betrag von CHF 15’001.-
sind Röntgenbilder der Strahlbeine jeweils 3 Aufnahmen (ohne Eisen!) beizubringen.

ab dem Betrag von CHF 25’001.-
sind zusätzlich Röntgenbilder der Sprunggelenke , jeweils 3 Aufnahmen, beizubringen.

ab einer Versicherungssumme von CHF 15’001.-
wird eine zweite Beurteilung durch einen von der Versicherung gestellten Tierarzt vorgenommen. Die Kosten der Untersuchung werden von der Basell. Pferde- und Viehversicherung getragen.

Allfällige zusätzliche Röntgenaufnahmen gehen zu lasten des Antragstellers.

BIS ZU WELCHEM ALTER KANN ICH MEIN PFERD VERSICHERN ?

Ab dem 1ten Tag bis zum Alter von 12 Jahren (Jahrgang massgebend)

Was tun im Schadenfall?

Bei erheblichen Verletzungen und Erkrankungen ist ein Tierarzt beizuziehen und die Geschäftsstelle zu benachrichtigen. Es darf kein Tier ohne die Freigabe durch die Geschäftsstelle der Basell. Pferde- und Viehversicherung getötet werden! Ausnahme bei Unfällen und akuten Erkrankungen (z.B Kolik) wo eine Notschlachtung oder Euthanasie vom behandelnden Tierarzt verordnet wurde.

Bitte benutzen Sie für die Meldung des Schadenfalles unser offizielles Formular. Es ist zwingend ein Tierärztliches Zeugnis beizulegen. Formulare sind im Downloadbereich auf unserer Webseite zu finden.

BEITRÄGE AN OPERATIONSKOSTEN ?

Bei schweren und Unfällen oder Erkrankungen kann die Versicherung Beiträge leisten. Diese werden von der Verwaltung aufgrund des Krankheitsberichtes und der Tierärztlichenleistungen (Rechnung) beurteilt.

Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich auf unserer Webseite.  Weitere detailierte Angaben entnehmen Sie bitte den Allg. Versicherungsbedingungen.

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